Laborgemeinschaft Clotten
Als traditionelle, durch die heutige Abrechnungsregel jedoch in Frage gestellte Kooperationsform für die rationelle Erbringung von Laboruntersuchungen bei GKV-Patienten arbeitet die Laborgemeinschaft Clotten eng mit dem MVZ Clotten zusammen.
Bei jeder Überweisung in die vertragsärztliche Laborgemeinschaft - zwingend unter Angabe der Diagnose - muss seit dem 1. 10. 2008 das eigens für diesen Zweck eingeführte Muster 10A benutzt werden, welches den Pool der möglichen Analysen durch die Laborgemeinschaft fest vorgibt (Abschnitt 32.2 EBM). Dieser Anforderungsschein 10A muss in der Praxis-EDV generiert oder direkt bei der Druckerei Kohlhammer (Bestell-Tel. 0711 - 78637282) bestellt werden.
Dabei besteht die Möglichkeit der Auftragserteilung und -erfassung mittels Aufdruck eines zweidimensionalen Barcode (10ABF-Schein mit PDF417-Code).
Die Kennzeichnung und Identifizierung der Proben und Überweisungsscheine werden durch Barcode-Aufkleber gewährleistet, welche die Laborgemeinschaft zur Verfügung stellt.
Die Abrechnung der veranlassten Leistungen erfolgt durch die Laborgemeinschaft direkt mit der jeweils zuständigen KV, d. h. die einsendende Praxis rechnet die Laborleistungen, die sie in der Laborgemeinschaft erbringt, nicht selbst ab und erhält darüber auch keine Rechnung. Zur Kontrolle des Budgets werden jedoch die jeweiligen Abrechnungsziffern mitgeteilt.
Vorstand:

| Dr. med. W. Raif (Ärztlicher Leiter) Telefon: 0761/31905-182 FAX: 0761/ 31905-183 E-mail: w.raif@mvz-clotten.de |


| Dr. rer. nat. M. Sabbagh (Geschäftsführung) Telefon: 0761/31905-157 Fax: 0761/ 31905-154 Email: m.sabbagh@mvz-clotten.de |
