Ausnahmekennziffern
Zum 1. April 2018 ist eine EBM-Änderung in Kraft getreten, die in erster Linie den Wirtschaftlichkeitsbonus und die Ausnahmekennziffern betrifft.
Im Gegensatz zu der bisherigen Regelung werden die Ausnahmekennziffern an definierte Laboruntersuchungen gekoppelt. Diese Laboruntersuchungen bleiben bei der Berechnung der Laborkosten pro Behandlungsfall unberücksichtigt. Darüber hinausgehende Laboruntersuchungen können jedoch auch weiterhin angefordert werden.
Übermittlung der Ausnahmekennziffern an die KV
- | Es können mehrere Ausnahmekennziffern pro Behandlungsfall angegeben werden; |
diese müssen in Ihrer Praxissoftware (AIS) dokumentiert werden. | |
- | Ihre Arztpraxis überträgt die Ausnahmekennziffern bei der Quartalsabrechnung direkt an die KV. |
- | Die Übermittlung der Ausnahmekennziffern an das Labor entfällt, diese sind nicht mehr auf dem |
"Laborschein" (Muster 10, Muster 10A) anzugeben und können vom Labor nicht mehr an die KV gemeldet werden. | |
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Ab 1. Juli 2018 ermöglicht die neue Ausnahmekennziffer 32004 mikrobiologische Diagnostik ohne Belastung des Laborbudgets.
Laborinfo neue Ausnahmekennziffer 32004
Prä-operative Laboruntersuchungen bei GKV-Patienten ab dem 1. April 2018
![]() | PraeOP_Clotten_Info_0318.pdf![]() |
Angepasste Gesundheitsuntersuchung "Check up 35" ab 1.4.19 GKV-Leistung
![]() | Check-up_35_Labor_Info_0419.pdf![]() |