Probenkennzeichnung / Anforderungsscheine
Die eindeutige Kennzeichnung aller entnommenen Proben und der dazugehörigen Anforderungsscheine ist zur fehlerfreien Identitätssicherung erforderlich. Jedes Probengefäß muss mit Vor- und Nachname, ggf. Geburtsdatum des Patienten gekennzeichnet sein (für immunhämatologische Bestimmungen wie die Ermittlung der Blutgruppe muss nach den gültigen Richtlinien eine eigens für diese Untersuchung entnommene Probe vorhanden sein). Bei Stimulationstesten oder Tagesprofilen ist zusätzlich die Angabe der Entnahmeuhrzeit auf dem Probengefäß und dem Anforderungsschein erforderlich.
Als Alternative ist auch die Verwendung von Barcode-Etiketten zur Probenkennzeichnung möglich. Dieses gilt jedoch nur sehr eingeschränkt für die immunhämatologischen Untersuchungen.
Für die jeweiligen Fragestellungen stellt das Labor die dazugehörigen notwendigen Anforderungsscheine zur Verfügung. Hier sollte neben den Angaben zur klinischen Symptomatik, der Diagnose, Medikation und relevanten Fragestellungen auch Datum und Uhrzeit der Probenentnahme dokumentiert werden. Dieses ist für die Beurteilung der Probe bei der Probenannahme im Labor von Bedeutung. Zu den Einsenderangaben gehört auch die Unterschrift des einsendenden Arztes, ggf. die Unterschrift der die Probe entnehmenden Person.
Bei Fragen zum stehen wir Ihnen gern mit unseren jeweiligen Ansprechpartnern zur Verfügung.